Rund um das Thema Krankenfahrten gibt es regelmäßig Nachfragen. Wir möchten meist davon gerne beantworten, um Ihnen das Bestellen zu erleichtern.
Eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung oder auch "Transportschein" genannt ist eine Grundvorausetzung, damit die Krankenkasse die Kosten für die Krankenfahrt übernimmt. Diese erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, oder bei Ihrer Krankenkasse.
Die Beförderung zur vor- oder nachstationären Behandlung darf dabei für nicht mehr als drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn bzw. grundsätzlich für nicht mehr als sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Behandlung stattfinden. Im Falle einer Organtransplantation darf die Beförderung zur nachstationären Behandlung bis zu drei Monate nach Beendigung der stationären Behandlung durchgeführt werden.
Hier sind Angaben zum (voraussichtlichen) Behandlungstag bzw. zur Behandlungs-frequenz und die Behandlungsstätte (z. B. Name des Krankenhauses/Vertragsarztes oder Fachrichtung des Vertragsarztes) anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass Krankenkassen Fahrkosten in der Regel bis zur nächst erreichbaren, geeigneten Behandlungsmöglichkeit (z. B. Vertragsarztpraxis) übernehmen. Wird eine andere Behandlungsmöglichkeit gewählt, hat der Versicherte die Mehrkosten zu tragen.
Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen auch in einem persönlichen Beratungsgespräch.
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